Zum Inhalt springen
DESATIV
GEO Beratung Genf

Erst messen, dann übersetzen

Die häufigste Fehlinvestition ist die vorschnelle englische Fassung. Oft liegt die Ursache für fehlende Nennungen nicht in der Sprache, sondern in einer unklaren Entität.

In Genfer Bestandsaufnahmen zeigt sich regelmässig, dass ein Unternehmen in keiner Sprache genannt wird – weder auf Französisch noch auf Englisch. Die Ursache ist dann selten die Sprache, sondern die Entität: mehrere Firmierungen, eine französische und eine englische Schreibweise ohne erkennbare Hauptform, abweichende Angaben zwischen Handelsregister und Website. Diese Reihenfolge zu kennen, spart erhebliche Übersetzungskosten. Unsere Beratung liefert deshalb zuerst die Diagnose in beiden Sprachen, dann die Entitätsprüfung, dann die Sprachempfehlung.

Zweisprachige Diagnose

Dieselben Testfragen auf Französisch und Englisch, getrennt protokolliert.

Entität vor Übersetzung

Mehrere Firmierungen sind häufiger die Ursache als die Sprache.

Regeln für vertrauliche Bereiche

Zitierfähig schreiben, ohne Mandate offenzulegen.

Messgrundlage bleibt bei Ihnen

Zweisprachiges Testfragen-Set und Protokollvorlage gehen über.

2
Sprachen in der Diagnose
1 Tag
Workshop
Zefix
als Ankerpunkt der Entitätsprüfung

Die Entitätsfrage in Genf

Genfer Unternehmen firmieren häufig unter mehreren Namen: eine französische Firmierung im Handelsregister, eine englische Marke nach aussen, gelegentlich eine Holdingstruktur mit weiterer Bezeichnung. Für Menschen ist das nachvollziehbar. Für ein System, das eine Aussage zuordnen soll, sind es konkurrierende Kandidaten.

Wir bringen diese Ebene in Ordnung: eine eindeutige Hauptfirmierung, konsistent über Website, Handelsregister, Zefix, internationale Profile und Verzeichnisse hinweg, mit den Nebenformen ausdrücklich als solche ausgewiesen.

Die Regeln, die Ihr Team mitnimmt

Die Prinzipien sind sprachunabhängig, die Umsetzung muss in jeder Sprache vollständig erfolgen.

  • Ein Abschnitt beantwortet eine Frage, die Überschrift benennt sie
  • Kernaussage und Definition am Anfang
  • Zahlen mit Quelle und Stand – ohne beides besser weglassen
  • Geltungsbereich und Zuständigkeit ausdrücklich nennen
  • Firmierung, Ort und Leistung ausschreiben
  • Beide Sprachfassungen gleichzeitig aktualisieren
Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.
Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.
Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.
Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.

Häufige Fragen

Als Grundlage ja, ungeprüft nein. Fachbegriffe im Finanz- und Rechtsumfeld brauchen eine fachkundige Kontrolle.

Nein. Meist genügen fünf bis zehn Seiten je Sprache – und erst, wenn die Entität sauber ist.

Die Person, die Inhalte pflegt, und jemand mit fachlicher Verantwortung für die inhaltlichen Aussagen.

Lass uns über dein Projekt sprechen

Kostenloses Erstgespräch & individuelles Audit – unverbindlich und ohne versteckte Kosten.