Zum Inhalt springen
DESATIV
GEO Beratung Lausanne

Diagnose auf Französisch, bevor übersetzt wird

Bevor eine französische Fassung ausgebaut wird, sollte klar sein, ob das Unternehmen überhaupt zuordenbar ist.

Die häufigste Fehlinvestition bei Deutschschweizer Unternehmen mit Romandie-Ambitionen ist die vorschnelle Übersetzung. Wir drehen die Reihenfolge um: zuerst die französische Diagnose – wer wird heute für Ihre Fragen genannt? – dann die Entitätsprüfung, dann die Entscheidung über den Sprachaufbau. Diese Reihenfolge spart erhebliche Kosten, weil sich häufig zeigt, dass die Ursache für fehlende Nennungen nicht die Sprache ist, sondern eine widersprüchliche Datenlage.

Französische Diagnose zuerst

Testfragen in der Zielsprache, bevor über Übersetzung entschieden wird.

Entitätsprüfung

Firmierungen in zwei Sprachen erzeugen häufig konkurrierende Kandidaten.

Schreibregeln für beide Fassungen

Prinzipien sprachunabhängig, Umsetzung je Sprache vollständig.

Selbstmessung

Testfragen-Set und Protokollvorlage gehen an Sie über.

2
Sprachen in der Diagnose
1 Tag
Workshop
1–2 h
Selbstmessung pro Quartal

Die Entitätsfrage bei zweisprachigen Auftritten

Unternehmen mit deutscher und französischer Fassung führen ihre Firmierung häufig unterschiedlich: einmal mit Rechtsformzusatz, einmal ohne, gelegentlich mit übersetztem Zusatz. Für ein System, das eine Aussage zuordnen soll, sind das konkurrierende Kandidaten.

Wir legen eine Hauptform fest – ausgehend vom Handelsregistereintrag – und weisen die Sprachvarianten ausdrücklich als solche aus, konsistent über beide Fassungen, Zefix und die Verzeichnisse hinweg.

Die Regeln

Sprachunabhängig, aber in jeder Fassung vollständig anzuwenden.

  • Eine Frage pro Abschnitt, benannt in der Überschrift
  • Antwort zuerst, Begründung danach
  • Zahlen mit Quelle und Stand
  • Schweizer Rechtsverweise und CHF auch in der französischen Fassung
  • Ortsnamen und Zuständigkeiten ausschreiben
  • Beide Fassungen gleichzeitig aktualisieren
Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.
Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.
Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.
Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.Von Genf bis Romanshorn.

Häufige Fragen

Die Person, die Inhalte pflegt, und jemand, der die französische Fassung fachlich verantwortet.

Nein. Meist genügen fünf bis zehn Seiten – und erst, wenn die Entität stimmt.

Auf Deutsch, Französisch oder Englisch, je nach Team.

Lass uns über dein Projekt sprechen

Kostenloses Erstgespräch & individuelles Audit – unverbindlich und ohne versteckte Kosten.